Conditions

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Allgemeine Geschäftsbedingungen – Locks & Clocks Entertainment GmbH

  1. Geltung der AGBs
  1. Der Vertrag zwischen Locks & Clocks Entertainment GmbH und der Besucher über den Besuch eines teamorientierten Events wird mit der Aushändigung des Teilnahmetickets an den Besucher (im Folgenden „Spieler/in“ genannt) abgeschlossen. Mit der Erklärung, ein Teilnahmeticket erwerben zu wollen, unterwirft sich der/die Spieler/in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Dies gilt auch für den Fall, dass der/die Spieler/in die Teilnahmetickets telefonisch, per Internet oder mittels anderer Kommunikationstechniken bucht.
  2. Mit der Übertragung des Teilnahmetickets auf einen Dritten wird das Vertragsverhältnis unter Anwendung dieser AGB auf den Erwerber übertragen. Der Veräußerer eines Teilnahmetickets ist verpflichtet, den Erwerber auf die Geltung dieser AGB hinzuweisen.
  3. Für Personen die sich in den Räumlichkeiten aufhalten, ohne dass diese AGB im Wege eines Vertragsabschlusses wirksam werden, gelten diese AGB entsprechend als Hausordnung.
  1. Allgemeine Verhaltensregeln

         Zutritt zu den Veranstaltungsräumlichkeiten

  1. Die Mitnahme von Waffen, Fotoapparaten, Digitalkameras, Video-, DVD- und ähnlichen Bild- oder Tonaufnahmegeräten in die Spielräume ist nicht gestattet. Der/Die Spieler/in ist verpflichtet, derartige Gegenstände vor dem Betreten eines Spielraums am Empfang abzugeben und nach dem Verlassen des Spielraums wieder abzuholen. Geräte die binnen drei Tagen nach dem Tag des Events nicht abgeholt werden, werden dem zuständigen Fundamt in Wien übergeben.
  2. Der Verzehr mitgebrachter Speisen und/oder Getränke in den Spielräumen ist nicht gestattet.
  3. Das Personal ist berechtigt, Taschen und Kleidung eines/einer Spielers/in vor dem Eintritt und bei Verlassen des Spielraumes zu kontrollieren. Verweigert oder verhindert der/die Spieler/in die Kontrolle, wird der Zutritt in den Spielraum ohne Erstattung des Ticketpreises verweigert. Stellt sich nach Betreten des Spielraums durch den/die Spieler/in heraus, dass dieser einen der verbotenen Gegenstände in die Räumlichkeiten mitgenommen hat, wird der/die Spieler/in ohne Erstattung des Ticketpreises des Events verwiesen.
  4. Personen, die unter einer schweren Krankheit (z.B. Herzkrankheit, Epilepsie) leiden, die Angst vor Dunkelheit oder vor engen Stellen haben, sowie Personen, die befürchten, dass sich ihr Zustand in der Anlage verschlechtern könnte, werden gebeten, die Anlage mit Bedacht zu nutzen und setzen unbedingt vor Spielbeginn das Aufsichtspersonal von Locks & Clocks Entertainment GmbH in Kenntnis darüber.
  5. Die Anlage ist nicht uneingeschränkt barrierefrei. Für Personen im Rollstuhl und auch bei einer Gehbehinderung ist im Voraus mit dem Team der Locks & Clocks Entertainment GmbH eine Absprache zu empfehlen. Die Spielräume im Mezzanin und Souterrain sind nicht für Rollstuhlfahrer zugänglich. Im Souterrain steht kein geeignetes WC für Rollstuhlfahrer zur Verfügung. 


Altersbeschränkung von Spielerteilnehmern/innen

  1. Die Spielteilnahme ist für Kinder unter 14 Jahren nur in Begleitung einer volljährigen Person möglich. Das Mindestalter für den Spielraum ZOMBIE LABOR liegt bei 10 Jahren, bei den Räumen SECRET STUDY 2.0, PRISON und BUNKER liegt das Mindestalter bei 6 Jahren. Bitte beachtet, dass die Rätsel komplex und unter Umständen nicht für kleine Kinder geeignet sind. Bei dem Besuch einer Gruppe von Kindern muss die verantwortliche Person als solche genannt werden. Der Begleitperson obliegt die Beaufsichtigung der Kinder und insbesondere die Verpflichtung, für die Sicherheit der Kinder Sorge zu tragen und sie vor Schäden zu bewahren. Begleitpersonen sind für die von Kindern verursachten Schäden verantwortlich.


Verhalten im Spielraum & im Geschäftslokal

  1. Die Locks & Clocks Entertainment GmbH behält sich das Recht vor, den/die Spieler/in, die andere Teilnehmer oder Mitarbeiter belästigen und/oder die sich Anordnungen der Locks & Clocks Entertainment GmbH widersetzen, den Erwerb von Teilnahmetickets für bestimmte Zeit oder in schwerwiegenden Fällen auf Dauer zu versagen sowie den Zutritt zu den Geschäftsräumen zu versagen.
  2. Spieler können nach einer Mahnung des Personals ohne Erstattung des Teilnahmepreises vom Events ausgeschlossen werden, wenn sie:
    • in den Räumlichkeiten rauchen;
    • Essensreste auf den Boden werfen oder sonst den Spielraum verunreinigen;
    • Waffen oder sonstige gefährliche oder verbotene Gegenstände in den Spielraum mitnehmen, und zwar unabhängig davon, ob diese konkret benutzt werden oder nicht;
    • ohne Genehmigung der Locks & Clocks Entertainment GmbH Speisen und/oder Getränke in den Spielraum mitnehmen.
  3. Nach Ende des Events sind die Spielräume durch die gekennzeichneten Ausgänge zu verlassen. Der Aufenthalt in den Spielräumen ist nach Ende des Events unzulässig.
  4. Das Entfernen, Beschädigen oder Zerstören von Gegenständen und Requisiten der Spielräume ist strengstens verboten und wird zivil- und strafrechtlich verfolgt. Spieler sind verpflichtet für alle durch sie vorsätzlich entstandenen Schäden Ersatz zu leisten.


Verbot von Bild- und Tonaufnahmen

  1. Filme (Laufbildwerke) sind urheberrechtlich geschützte Werke. Das Vervielfältigen, Verbreiten oder das öffentliche Aufführen dieser Werke ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Locks & Clocks Entertainment GmbH ist strafbar und kann überdies zivilrechtlich verfolgt werden. Bild- oder Tonbandaufnahmen während eines Events sind daher (auch für private Zwecke) unter keinen Umständen zulässig.
  2. Liegen Anhaltspunkte vor, dass ein/e Spieler/in Bild oder Tonaufnahmen während der Filmvorführung angefertigt oder anzufertigen versucht hat, kann das Personal in angemessener Weise anhalten (§ 80 Abs. 2 StPO). Das Personal wird die Anhaltung unverzüglich dem nächsten Sicherheitsorgan bekannt geben.
  3. Die Anhaltung kann unterbleiben, wenn der/die Spieler/in der Aufforderung des Personals, seine Identität nachzuweisen nachkommt und das Gerät, mit dem die Bild- oder Tonaufnahme mutmaßlich erfolgt ist, in die Verwahrung des Personals übergibt. Die Locks & Clocks Entertainment GmbH wird in diesem Fall unverzüglich entsprechende Schritte zur Aufklärung des Sachverhalts setzen. Werden die in Verwahrung genommenen Gegenstände nicht binnen acht Wochen gerichtlich beschlagnahmt, werden sie dem/der Spieler/in am Empfang zurückerstattet. Eine Versendung der in Verwahrung übernommenen Gegenstände kann nur auf Kosten und Risiko des Locks & Clocks Entertainment erfolgen.
  1. Bestellvorgang / Erwerb der Teilnahmetickets für Events
  1. Für den Erwerb der Teilnahmetickets gelten die für das jeweilige Event ausgewiesenen Preise. Die Preise enthalten die Umsatzsteuer und andere Abgaben in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe. Die Darstellung der Eventdienstleistungen im Online-Shop stellen kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Leistungsbeschreibungen auf den Websites der Locks & Clocks Entertainment GmbH begründen keine Zusicherung oder Garantie. Irrtümer bleiben vorbehalten.
  2. Der/Die Spieler/in kann aus dem Sortiment der Locks & Clocks Entertainment GmbH Eventdienstleistungen unverbindlich auswählen und diese über die Schaltfläche „Warenkorb“ in einem Warenkorb sammeln. Im Warenkorb kann die getroffene Auswahl nachträglich noch angepasst werden. Innerhalb des Warenkorbs kann der/die Spieler/in über die Schaltfläche „Zur Kasse“ den Bestellvorgang abschließen.
  3. Über die Schaltfläche „Jetzt kaufen“ gibt der/die Spieler/in einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Events ab. Vor Absenden der Bestellung kann der/die Spieler/in die Daten jederzeit ändern und einsehen sowie mithilfe der Browserfunktion “zurück” zum Warenkorb zurückgehen oder den Bestellvorgang insgesamt abbrechen. Pflichtangaben sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.
  4. Die Locks & Clocks Entertainment GmbH schickt nach Abschluss des Bestellvorgangs dem/der Spieler/in eine automatische Empfangsbestätigung/Bestellbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung nochmals aufgeführt ist und die der/die Spieler/in ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert den Eingang der Bestellung bei der Locks & Clocks Entertainment GmbH und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn die Locks & Clocks Entertainment GmbH die bestellte Eventdienstleistung innerhalb von 3 Tagen an den/die Spieler/in versendet oder den Versand innerhalb von 3 Tagen in einer zweiten E-Mail, per ausdrücklicher Auftragsbestätigung oder Zusendung der Rechnung bestätigt.
  5. Soweit die Locks & Clocks Entertainment GmbH die Zahlung per Vorauskasse ermöglicht, kommt der Vertrag mit der Bereitstellung der Bankdaten und Zahlungsaufforderung zustande. Wenn die Zahlung trotz Fälligkeit auch nach erneuter Aufforderung nicht bis zu einem Zeitpunkt von 14 Kalendertagen nach Absendung der Bestellbestätigung eingegangen ist, tritt die Locks & Clocks Entertainment GmbH vom Vertrag zurück mit der Folge, dass die Bestellung storniert ist und die Locks & Clocks Entertainment GmbH keine Leistungspflicht trifft. Eine Reservierung des Events bei Vorauskasse erfolgt daher maximal für 14 Kalendertage.
  6. Bei Vorbestellung müssen die Teilnahmetickets spätestens 15 Minuten vor Beginn des Events abgeholt und bezahlt werden. Nicht fristgerecht abgeholte Teilnahmetickets kann die Locks & Clocks Entertainment GmbH ohne Rücksichtnahme auf die Vorbestellung weiterverkaufen.
  7. Besondere Rücktrittsbestimmungen: die Spieler können – unabhängig von gesetzlich geregelten Widerrufsbestimmungen (siehe zum allgemeinen Widerrufsrecht weiter unten Punkt 7) – bis 48 Stunden vor dem gebuchten Termin schriftlich an: Locks & Clocks Entertainment GmbH, Schmalzhofgasse 1B/Top II, 1060 Wien oder per E-Mail an: info@locksandclocks.at  ohne Angaben von Gründen stornieren, bereits bezahlte Teilnahmetickets zurückgeben und erhalten den kompletten Kaufpreis zurückerstattet. Danach ist eine Rücknahme oder ein Umtausch bezahlter Teilnahmetickets nicht mehr möglich.
    Buchungen, die eine spätere Zahlung vor Ort beinhalten (z.B. Barzahlung, Kartenzahlung an der Kasse) können ebenfalls bis 48 Stunden vor dem gebuchten Termin schriftlich an: Locks & Clocks Entertainment GmbH, Schmalzhofgasse 1B/Top II, 1060 Wien oder per E-Mail an: info@locksandclocks.at ohne Angaben von Gründen storniert werden, ohne dass eine Zahlungspflicht des Locks & Clocks Entertainment begründet wird. Erfolgt die Stornierung nicht fristgerecht bzw. erscheint der/die Spieler/in nicht zum gebuchten Termin, wird der gesamte Kaufpreis ohne Abzug sofort fällig.
    Um den Rücktritt ausüben zu können, informiert uns der/die Spieler/in bitte mittels einer eindeutigen Erklärung oder verwendet das Widerrufsformular, dass der/die Spieler/in den Vertrag widerrufen möchte: entweder per E-Mail an info@locksandclocks.at oder mit einem Brief per Postsendung an unsere Adresse: Schmalzhofgasse 1B/Top II in 1060 Wien. Ein Ersatz für nicht oder nur teilweise (z.B. durch Zuspätkommen) in Anspruch genommene Teilnahmetickets oder für wie auch immer abhanden gekommene Teilnahmetickets wird nicht geleistet.
  1. Zahlungsmodalitäten
  1. Der/Die Spieler/in kann im Rahmen und vor Abschluss des Bestellvorgangs aus den zur Verfügung stehenden Zahlungsarten wählen und wird über die zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel auf einer gesonderten Informationsseite unterrichtet: https://locksandclocks.at/faq/
  2. Ist die Bezahlung per Rechnung möglich, hat die Zahlung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen. Bei allen anderen Zahlweisen hat die Zahlung im Voraus ohne Abzug zu erfolgen.
  3. Werden Drittanbieter mit der Zahlungsabwicklung beauftragt (z.B. PayPal, Kreditkartenanbieter), so gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen.
  1. Gutscheine
  1. Pro Team und Teilnahme kann nur ein Gutschein genutzt werden. Die Gutscheine können nicht kombiniert werden.
  2. Bei Buchung einer Teilnahme über einen Drittanbieter können keine Gutscheine genutzt werden.
  3. Eine Barablöse der Gutscheine ist nicht möglich.
  1. Verwendung von Fotos Spielern auf Facebook / Einwilligungen
  1. Um die Dienstleistungen der Locks & Clocks Entertainment GmbH besser präsentieren und deren Reichweite sowie Bekanntheit erhöhen zu können, veröffentlicht die Locks & Clocks Entertainment GmbH regelmäßig oder gelegentlich Fotos von Spielern auf dem zugehörigen Facebook-Account (https://www.facebook.com/locksandclocks/). Jede/r Spieler/in wird nach Abschluss des Events ausdrücklich um Einwilligung in diese Nutzung und entsprechende Verarbeitung gebeten und kann diese selbstverständlich ablehnen. In diesem Fall erhält der/die Spieler/in das angefertigte Foto zur ausschließlich privaten Nutzung und werden die Bilddaten unmittelbar nach Übersendung oder Übergabe an den/die Spieler/in gelöscht.
  2. Die Einwilligungen des/der Spieler/in hinsichtlich der vorstehend genannten Nutzung betreffen zum einen das Recht am eigenen Bild und zum anderen die datenschutzrechtliche Verarbeitung der zugehörigen Bilddaten zu diesem Zweck. Hierauf wird der/die  Spieler/in durch unser entsprechend geschultes Personal insbesondere hingewiesen und kann sich bei weiteren Fragen gern an dieses wenden.
  1. Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung für Verbraucher
  1. Widerrufsrecht für Verbraucher:
    Verbraucher ist jede Person, die ein Rechtsgeschäft vornimmt, welches nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört.
  2. Ausschluss vom Widerrufsrecht:
    Ein/e Spieler/in, welcher Verbraucher ist, hat grundsätzlich das Recht diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Kein Widerrufsrecht hat er in folgenden Fällen:

    • Beim Kauf von Teilnahmetickets für ein bestimmtes Event besteht grundsätzlich kein Widerrufsrecht. So sind Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist, gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Der Verbraucher hat daher kein Recht, den vermittelten Kaufvertrag über die Teilnahmetickets zu widerrufen.
    • Bei dem Kauf von Gutscheinen hat der/die Spieler/in das Recht, den Vertrag binnen vierzehn Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, sofern das Widerrufsrecht nicht vorher erlischt. Der/Die Spieler/in hat kein Rücktrittsrecht, wenn er den Gutschein innerhalb der Widerrufsfrist einlöst und im Gegenzug ein Teilnahmeticket für einen bestimmten Termin erhält bzw. Locks & Clocks Entertainment GmbH – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers zur vorzeitigen Erfüllung der Dienstleistung sowie einer Bestätigung über dessen Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Widerrufsfrist ihre Dienstleistung vollständig erbracht haben.
  3. Allgemeine Bedingungen des Widerrufsrechts:
    Sofern der/die Spieler/in ein Widerrufsrecht hat, sind folgende Bestimmungen anwendbar:

    • Ist der/die Spieler/in Verbraucher, so hat der/die Spieler/in das Recht innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsschlusses ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen, wenn das Widerrufsrecht nicht gemäß Punkt 7. (2) ausgeschlossen ist. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss uns der/die Spieler/in mittels Brief oder E-Mail über den Entschluss den Vertrag zu widerrufen informieren (Locks & Clocks Entertainment GmbH, Schmalzhofgasse 1B/Top II, A-1060 Wien, Österreich, E-Mail: info@locksandclocks.at). Hierfür kann der/die Spieler/in das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, welches jedoch nicht zwingend vorgeschrieben ist. Die Widerrufsfrist ist eingehalten, wenn der/die Spieler/in die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist übersendet.
    • Wenn der/die Spieler/in den Vertrag widerruft, werden wir nach Eingang des Widerrufs alle Zahlungen die wir erhalten haben unverzüglich erstatten. Für die Rückzahlung verwenden wir dieselbe Zahlungsart, die der/die Spieler/in bei der Zahlung verwendet hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Im Rahmen der Rückzahlung werden keine Entgelte berechnet.
    • Verbraucher können das nachstehende Widerrufsformular (Muster) verwenden.

An Locks & Clocks Entertainment GmbH, Schmalzhofgasse 1B/Top II, A-1060 Wien, Österreich oder per E-Mail an: info@locksandclocks.at:

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung folgender Dienstleistung(en):

____________________________________________________________

 

bestellt am: ________________ / Buchung bestätigt am: ______________

 

Name des Verbrauchers: _______________________________________

 

Anschrift des Verbrauchers: _____________________________________

 

Unterschrift des Verbrauchers ___________________________________

(nur bei Übersendung auf Papier notwendig)

 

Datum _______________

  1. Haftung
  1. Die Räume der Locks & Clocks Entertainment GmbH werden auf eigene Gefahr und Verantwortung hin genutzt. Der/Die Spieler/in ist verpflichtet auf seine Sicherheit zu achten, indem er die Hinweisschilder beachtet und den Anweisungen der Spielleiter Folge leistet.
  2. Es wird von Seiten der Locks & Clocks Entertainment GmbH keine Haftung für in den Geschäftsräumen erlittene Schäden übernommen, sofern diese wegen der Missachtung der geltenden Sicherheitshinweise und Sicherheitsbestimmungen entstehen. Beanstandungen sind in jedem Fall vor Verlassen der Geschäftsräume bei den Spielleitern geltend zu machen. Ein nachträglicher Anspruch ist ausgeschlossen.
  3. Für die Haftung der Locks & Clocks Entertainment GmbH auf Schadensersatz gelten unabhängig der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen:
    • Die Locks & Clocks Entertainment GmbH haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
    • Die Locks & Clocks Entertainment GmbH haftet für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der/die Spieler/in regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet die Locks & Clocks Entertainment GmbH jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Locks & Clocks Entertainment GmbH haftet nicht für leicht fahrlässige Verletzungen anderer als der vorgenannten Pflichten.
    • Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
    • Soweit die Haftung der Locks & Clocks Entertainment GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
  1. Schlussbestimmungen
  1. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Locks & Clocks Entertainment GmbH, wenn der/die Spieler/in Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  2. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
  3. Sollten Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die nach Treu und Glauben dem Zweck dieser AGB entspricht.
  4. Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Die Locks & Clocks Entertainment GmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Stand: 30.04.2021